Unsere Forderungen:
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung während der Sprechstunden und in den sprechstundenfreien Zeiten (Bereitschaftsdienst in zentralen Notfallpraxen) nach Maßgaben des Sozialgesetzbuches Buch V zu gewährleisten. Die KVBW sollte ihr neues Gesamtkonzept der geplanten Umstrukturierung vorstellen und sich Fragen der Kreisrätinnen und Kreisräte in den betroffenen Regionen stellen.
Mittelfristig sind unsere Forderungen an die Bundespolitik die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für die Poolärztinnen und Poolärzte; und langfristig die Abschaffung von bürokratischen Hürden und gezielte Förderung für Ärztinnen und Ärzte, die sich im ländlichen Raum niederlassen wollen.
Worum geht es?
Bereits im vergangenen Jahr wurden mehrere Notfallpraxen geschlossen. Nun ist die Schließung von 17 weiteren geplant, darunter auch die sog. Notfallpraxis am SRH-Krankenhaus Oberndorf.
Was ist die sog. Notfallpraxis?
Die Kassenärzte haben neben Krankenhäusern grundsätzlich den Auftrag der Sicherstellung der medizinischen Versorgung. In den Zeiten außerhalb der Sprechstunden der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist daher flächendeckend ein Bereitschaftsdienst in einer eigens dafür eingerichteten Praxis („Notfallpraxis“) verfügbar. Die Räumlichkeiten befinden sich in der Regel an ausgewählten Krankenhausstandorten, wodurch z. B. auch die medizinischen Diagnoseeinrichtungen der Krankenhäuser direkter genutzt werden können.
Bei den Bereitschaftspraxen geht es um die regulären ärztlichen Angebote außerhalb von Sprechzeiten der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte – nicht um die Behandlung von Notfällen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft weiter, wenn der/die Hausärzt*in nicht geöffnet hat, etwa am Wochenende, an Feiertagen oder abends. Erreichbar ist der Dienst unter der Nummer 116117.
Dort erfahren Patientinnen und Patienten, wo die nächste Bereitschaftspraxis ist, bei Bedarf kommt auch ein Arzt oder eine Ärztin nach Hause. In Baden-Württemberg sind die zentralen Bereitschaftspraxen häufig an Krankenhäuser angegliedert.
Die Notaufnahmen in Krankenhäusern, Notärztinnen und Notärzte und der Rettungsdienst sind für wirklich dringende Notfälle zuständig. Dabei geht es laut Landesrettungsdienstgesetz um Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Den Rettungsdienst oder den Notarzt erreicht man über die Notrufnummer 112.
Hintergrund der Schließung
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (kurz: KVBW) hatte 2023 angekündigt, keine Poolärztinnen und Poolärzte in den Notfallpraxen mehr einzusetzen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu konzeptionieren zu wollen.
Sog. Poolärzte sind Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenzulassung haben, also unter anderem Medizinerinnen und Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten, die kurz vor der Facharztanerkennung stehen oder die bereits im Ruhestand sind. Sie übernehmen bisher etwa 40 % der ambulanten Dienste.
Es gibt ein Urteil des Sozialgerichts, nach dem z. B. pensionierte Ärzte sozialversicherungspflichtig sind. Das erhöht die Kosten für die KVBW.